Da sich ab dem 01.02.2014 das Lastschriftverfahren auf SEPA ändert, beinhaltet zukünftig die Beitrittserklärung das SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basis-Lastschriftverfahren - Wiederkehrende Zahlung
Hier die wichtigsten Einzelheiten zu diesem Verfahren:
- das "SEPA-Lastschriftmandat" ersetzt die Einzugsermächtigung - es ist vergleichbar mit der heutigen Einzugsermächtigung; die bisherige Einzugsermächtigung kann als "SEPA-Lastschriftmandat" übernommen werden
- die Zahlung erfolgt ausnahmslos beleglos (somit ist keine beleghafte Auftragserteilung mehr möglich)
- bei der Zahlung sind eine Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz anzugeben
- die Zahlung ist zukünftig an einem bestimmten Tag fällig (Fälligkeitsdatum)
- der Zahlungspflichtige (Mitglied des Vereins) ist vom Zahlungsempfänger (Verein) mind. 14 Tage vor Fälligkeit der Zahlung zu unterrichten(=Pre-Notifikation)
- der Zahlungsauftrag (= Lastschrifteinzug des Vereins) an die Sparkassen/Banken muss mit der Sparkasse/Bank vereinbarte Tage vor Fälligkeit vorliegen
- der Zahlungspflichtige kann innerhalb 8 Wochen nach Belastung widersprechen; bei unautorisiertem Mandat sogar 13 Monate
Bitte die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung dem Trainer/ Jugendleiter oder siehe unten abgeben:
Ann-Kathrin Wirth
Mitgliederverwaltung
Veilchenstr. 35
68753 Waghäusel
Bisherige Beitrittserklärungen die vor dem 01.01.2014 abgegeben wurden, bleiben weiterhin bestehen!
Bei Fragen können Sie auch gerne eine
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Hier kann der Mitgliedsantrag im PDF-Format angezeigt werden